Erlaubte Health Claims laut der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

  • Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. 2010;8(2):1468
  • Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. 2009;7(9):1227
  • Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei. 2010;8(2):1468
  • Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei. 2009; 7(9); 1227
  • Vitamin D hat eine Funktion bei der Zellteilung. 2009; 7(9):1227
  • Vitamin D trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei. 2009;(9): 1227
  • und noch weitere

Unzureichende Vitamin D Versorgung in Deutschland

In der Erdnordhälfte leidet die Mehrheit der Bevölkerung – vor allem im Winter – an einem Vitamin D3 Mangel, da die Sonneneinstrahlung nicht ausreicht, um es dem Körper zu ermöglichen, genügend Vitamin D zu produzieren.

Was ist im Sommer?

Auch im Sommer ist es nicht immer so einfach, einen ausreichend hohen Vitamin D3-Spiegel zu halten, da man aus verschiedenen Gründen wie zum Beispiel einem Beruf, dem man in geschlossenen Räumen nachkommen muss, keine Möglichkeit hat, zu den idealen Zeiten und/oder ausreichende in die Sonne zu gehen.

So geht es besser

Der Mensch kann man mit einer geringen Auswahl an Lebensmitteln, wie zum Beispiel Fisch, einen Teil zur Vitamin D-Versorgung beitragen.

dDrei Milch hat eine bis zu 20x höhere Konzentration an Vitamin D als herkömmliche Milch, lässt sich ganz einfach in den normalen Tagesablauf integrieren und hilft bei der ausreichenden Versorgung mit Vitamin D3. Bereits eine Portion von 250ml deckt den empfohlenen Tagesbedarf an Vitamin D. Natürlich ist darüber hinaus auch eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung wichtig.

Was sagt die Wissenschaft?

Der Nutzen von Vitamin D3 ist wissenschaftlich nachgewiesen. Das ist der Grund, warum wir ihn erwähnen dürfen. Die Referenzmenge Vitamin-D für die tägliche Zufuhr für Erwachsene liegt nach der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung) bei 5 µg. Als signifikante Menge wird in selbiger Verordnung ein Gehalt von 15% dieser Referenzmenge pro 100 ml oder 100 g Produkt definiert. Nach der Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel (Health-Claim Verordnung) ist die Angabe ein Lebensmittel sei eine „Vitaminquelle“ oder „enthält das Vitamin“ zulässig, wenn das Produkt mindestens diese signifikante Menge enthält (15% vom Tagesbedarf pro 100 ml oder 100 g Produkt). Die Angabe „reich an“ oder „hoher Gehalt“ ist zulässig, wenn das Produkt das Doppelte der signifikanten Menge (30% vom Tagesbedarf pro 100 ml oder 100 g Produkt) enthält. Bei der dDrei Milch werden die Mindestmengen >0,75 µg Vitamin-D/100 ml für die Angabe „enthält“ und >1,5 µg Vitamin D/100 ml für die Angabe „reich an“ deutlich übertroffen (vgl. Abb. 1). Für die Auslobung eines „erhöhten Anteils“ an Vitamin D in der Milch muss zudem nach Verordnung (EG) 1924/2006 der Anteil mindestens 30% über dem Gehalt eines vergleichbaren Produkts, also handelsüblicher Milch, liegen. Und da das Vitamin D3 in der dDrei Milch nicht zugesetzt, sondern nativ in der Milch enthalten ist, darf die Bezeichnung „von Natur aus“ ergänzt werden.